1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen CLEARIFIX, Inhaber: Virxhin Bytyqi, Regensburger Str. 2, 93197 Zeitlarn (nachfolgend „wir" oder „Auftragnehmer") und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (nachfolgend „Kunde") über Gebäudereinigung, Entrümpelung und Hausmeisterservice.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch unsere Bestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind Angebot, Auftragsbestätigung und die getroffene Leistungsbeschreibung.
3.1 Wir erbringen unsere Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
3.2 Zusatzleistungen, die nicht vom ursprünglichen Angebot umfasst sind, werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht und zusätzlich vergütet.
3.3 Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Räume, Flächen oder Objekte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.
4.2 Der Kunde hat uns auf besondere Risiken, empfindliche Materialien, gefährliche Stoffe, Wertgegenstände und sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung relevant sind.
4.3 Soweit für die Leistung Strom, Wasser, Zufahrt, Stellflächen, Schlüssel oder sonstige Voraussetzungen erforderlich sind, stellt der Kunde diese rechtzeitig bereit.
4.4 Entsteht durch fehlende Mitwirkung ein zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
5.1 Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
5.3 Wenn ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann, können wir den tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.4 Abschlagszahlungen können vereinbart werden, soweit dies nach Art und Umfang des Auftrags sachgerecht ist.
7A.1 Der Umfang der Reinigungsleistung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
7A.2 Nicht vereinbarte Sonderleistungen, insbesondere die Entfernung außergewöhnlicher Verschmutzungen, Bauendreinigung, Desinfektionsmaßnahmen oder Spezialreinigungen, werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
7A.3 Der Kunde hat uns auf empfindliche Oberflächen, besondere Materialien und bekannte Schäden hinzuweisen.
7A.4 Offensichtliche Mängel soll der Kunde uns möglichst zeitnah mitteilen, damit wir eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung vornehmen können.
7B.1 Die Entrümpelung umfasst nur die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Gegenstände, Flächen und Entsorgungsleistungen.
7B.2 Nicht erfasst sind Sondermüll, Gefahrstoffe, kontaminierte Stoffe, Asbest, Chemikalien, Munition, Batterien, Lacke, Farben, biologische Abfälle und vergleichbare Stoffe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7B.3 Der Kunde hat uns vor Ausführung über wertvolle, persönliche, nicht zu entsorgende oder gefährliche Gegenstände zu informieren.
7B.4 Entsorgungs-, Deponie-, Container- und Sonderentsorgungskosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
7B.5 Ohne eindeutige Kennzeichnung übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass vom Kunden nicht zur Entsorgung bestimmte Gegenstände bei der Entrümpelung ausgesondert bleiben.
7C.1 Hausmeisterleistungen umfassen nur die vertraglich vereinbarten Betreuungs-, Kontroll- und Hilfsleistungen.
7C.2 Nicht umfasst sind zulassungspflichtige Facharbeiten oder Arbeiten, die aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nur von besonders qualifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
7C.3 Winterdienst, Gartenpflege, Kleinreparaturen oder Kontrollgänge sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
8.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
8.2 Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit wir die Möglichkeit zur Nachprüfung und Nachbesserung erhalten.
8.3 Ist eine Nachbesserung erforderlich, werden wir diese innerhalb angemessener Frist durchführen, soweit ein Mangel tatsächlich vorliegt.
9.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.2 Bei werkvertragsähnlichen Leistungen gelten im Übrigen die gesetzlichen Kündigungsregelungen.
10.3 Bei laufenden Betreuungsleistungen gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
11.1 Sofern der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, können dem Kunden gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.
11.2 Einzelheiten ergeben sich aus einer gesonderten Widerrufsbelehrung, sofern diese gesetzlich erforderlich ist.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.