für Dienstleistungen von CLEARIFIX
Stand: April 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen CLEARIFIX, Inhaber: Virxhin Bytyqi, Regensburger Str. 2, 93197 Zeitlarn (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber") über Gebäudereinigung, Entrümpelung und Hausmeisterservice.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, durch beidseitige Unterzeichnung oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistung zustande.
2.3 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind Angebot, Auftragsbestätigung und gegebenenfalls Leistungsbeschreibung.
3.1 Wir erbringen unsere Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
3.2 Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
3.3 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich vergütet.
4.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu bearbeitenden Flächen, Räume oder Objekte zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sind.
4.2 Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig auf besondere Umstände hinzuweisen, insbesondere auf Gefahrenquellen, Schadstoffe, sensible Bereiche, Hausordnungen, technische Besonderheiten oder behördliche Auflagen.
4.3 Soweit Genehmigungen, Zufahrten, Stellflächen, Parkgenehmigungen, Schlüssel, Wasser- oder Stromanschlüsse oder sonstige Voraussetzungen für die Leistungserbringung erforderlich sind, stellt diese der Auftraggeber auf eigene Kosten rechtzeitig bereit.
4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen, Wartezeiten, Mehraufwand oder zusätzliche Anfahrten, sind wir berechtigt, den daraus entstehenden Aufwand gesondert zu berechnen.
5.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Umstände verlängern die Leistungsfrist angemessen.
5.3 Können vereinbarte Termine aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
6.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.4 Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, wenn dies nach Art und Umfang des Auftrags sachgerecht ist.
6.5 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.
6.6 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7A.1 Der Umfang der Reinigungsleistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
7A.2 Nicht vereinbarte Sonderreinigungen, insbesondere Baufeinreinigung, Glas-Sonderreinigung, Entfernung außergewöhnlicher Verschmutzungen, Desinfektionsmaßnahmen oder die Beseitigung von Schäden, sind gesondert zu vergüten.
7A.3 Der Auftraggeber hat uns auf empfindliche Oberflächen, besondere Materialien und Reinigungsverbote ausdrücklich hinzuweisen.
7A.4 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind uns möglichst zeitnah in Textform mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
7B.1 Die Entrümpelungsleistung umfasst nur die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Gegenstände, Räume, Flächen und Entsorgungsleistungen.
7B.2 Nicht vom Angebot erfasst sind insbesondere Sondermüll, Gefahrstoffe, kontaminierte Stoffe, Asbest, Farben, Lacke, Chemikalien, Batterien, Munition, Spritzen, tierische oder biologische Abfälle sowie sonstige Stoffe, deren Entsorgung besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7B.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Ausführung auf gefährliche, wertvolle oder unter Verschluss stehende Gegenstände hinzuweisen.
7B.4 Entsorgungskosten, Deponie-, Container-, Gebühren- und Sonderentsorgungskosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
7B.5 Nicht zur Entsorgung freigegebene Gegenstände werden von uns nicht entfernt. Der Auftraggeber trägt das Risiko unklarer Zuordnungen, soweit er keine eindeutige Kennzeichnung vorgenommen hat.
7C.1 Hausmeisterleistungen umfassen nur einfache, laufende Betreuungs- und Kontrolltätigkeiten sowie kleinere handwerkliche Hilfs- und Instandhaltungsarbeiten im vereinbarten Rahmen.
7C.2 Nicht umfasst sind meister- oder zulassungspflichtige Arbeiten, Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten, sicherheitsrelevante Facharbeiten oder Arbeiten, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen, sofern diese nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurden.
7C.3 Saisonale Zusatzleistungen, Notdienste, Winterdienst, Grünpflege, Leuchtmittelwechsel, Kleinreparaturen oder Kontrollgänge werden nur erbracht, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.
8.1 Soweit die Leistung nach ihrer Art einer Abnahme zugänglich ist, hat der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen.
8.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.3 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder erneute Leistungserbringung innerhalb angemessener Frist.
8.4 Weitergehende Rechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10.1 Von uns gelieferte Materialien, Ersatzteile oder sonstige eingebrachte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
10.2 Dies gilt nicht für Gegenstände, die im Rahmen einer reinen Dienstleistung ohne Materiallieferung nicht gesondert überlassen werden.
11.1 Wir behandeln vertrauliche betriebliche Informationen des Auftraggebers, die uns im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
12.1 Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.3 Bei werkvertragsähnlichen Einzelleistungen gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen.
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.